Umlagesystemen

  1. Zehn Jahre später, nämlich gestern hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, Kinder sollen bei den Beiträgen zu den Umlagesystemen berücksichtigt werden, also bei der Pflege, den Renten, den Krankenkassen, und jetzt lacht keiner mehr. ( Quelle: Die Zeit (14/2001))