Hierunter fallen die befristeten Verbesserungen bei Abschreibungsregeln oder die Anhebung der Umsatzgrenzen bei der "Ist-Versteuerung".
( Quelle: n-tv.de vom 22.11.2005)
Die Umsatzgrenzen für die Zuständigkeit der EU bei Fusionen sollten von 5 Milliarden Ecu (etwa 9,5 Milliarden DM) auf 2 Milliarden gesenkt werden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)