Umstellungsgebühr

  1. Der versprochene Erlass der Umstellungsgebühr beziehe sich nur auf den Wechsel von einer 60-Liter-Tonne, die wöchentlich geleert wird, auf einen 120-Liter-Behälter, der alle zwei Wochen abgefahren wird. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.12.2004)