Umweltausschüssen

  1. Er sieht die Einrichtung von betrieblichen Umweltausschüssen sowie erstmals das Recht auf Arbeitsverweigerung bei unmittelbarer Gefahr für Gesundheit und Leben vor, wie der stellvertretende IG-Bau-Vorsitzende Ernst-Ludwig Laux erläuterte. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)