Umwelthaftungsgesetz

  1. Entscheidend ist also die Verursachung des Schadens über den Umweltpfad. Wer in einen Schadstoffbehälter fällt, kann sich folglich nicht auf das Umwelthaftungsgesetz berufen (21). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Das Umwelthaftungsgesetz (UmwHG) ist seit 1. 1. 1991 in Kraft und noch fehlen höchstrichterliche Entscheidungen zu diesem Gesetz. Dennoch überrascht es nicht, daß in kurzer Folge nun der vierte Kommentar zu diesem neuen Haftungsgesetz erscheint. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)