Umweltinformations-Richtlinie

  1. Die Umweltinformations-Richtlinie der EU verpflichtet die Bundesregierung, Bürgern und Verbänden Auskunft über die Umweltbelastung von AKWs, Industrieanlagen und staatlichen Bauprojekten zu geben. ( Quelle: TAZ 1997)