Umweltschutzgesetz

  1. Außerdem sei der Bau 'völlig gesetzeswidrig', denn er umgehe das Umweltschutzgesetz, das eine vorherige Einschätzung der Umweltfolgen und eine Diskussion mit der Bevölkerung verlangt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)