Umzugsverkehr

  1. Gegenstand: Der Betrieb einer Spedition im Güternah- und -fernverkehr sowie im Umzugsverkehr; der Betrieb einer Lagerei sowie die Tätigkeit als Reiseveranstalter mit Personenbeförderung und im Reisedienst mit Kraftomnibussen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Ersatz im Werkfernverkehr (0-120 Punkte) und langjährige Praxis im Güternah- oder Umzugsverkehr (0-4 Punkte). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Deshalb sei der Güterkraftverkehrstarif für den Umzugsverkehr und die Beförderung von Handelsmöbeln in besonders für die Möbellieferung eingerichteten Fahrzeugen im Güterfernverkehr und Güternahverkehr (GüKUMT) anzuwenden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)