Unfallversicherers

  1. Die Bekl. ist durch das Verschweigen der früheren Unfälle, des Bestehens einer anderen Unfallversicherung, der Entschädigungsleistungen dieses Unfallversicherers und der Kündigung zu dem Vertragsabschluß mit der Kl. bestimmt worden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)