Unfallversicherung

  1. Zwar wurden vom Reichstag Gesetze - wie z. B. die über die Altersversorgung und die Unfallversicherung - beschlossen, die heute noch in den Alltag wirken, aber der Parlamentarismus konnte sich in Deutschland noch nicht durchsetzen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Hiermit sollen die Regelungen der seit 1911 bestehenden Reichsversicherungsordnung abgelöst, das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung neu geordnet und als Siebtes Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert werden. ( Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung 1995)
  3. Er rechnet mit der Unfallversicherung direkt ab. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  4. Mit der Pflegeversicherung sind erstmals auch ehrenamtliche Pflegepersonen in der Rentenversicherung pflichtversichert und in den Schutz der Unfallversicherung einbezogen. ( Quelle: Welt 1997)
  5. Im Falle eines Unfalls besteht Abspruch auf das gesamte Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung. ( Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 04.11.2005)
  6. "Safety" sagt Berufsstartern, was sie jetzt im Hinblick auf die soziale Sicherung (z. B. Kranken- und Unfallversicherung) zu beachten haben. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  7. Beispielsweise eine Unfallversicherung: Die Kartengesellschaft springt lediglich dann ein, wenn andere Versicherer nicht zahlen und wenn außerdem die Rechnung mit der Kreditkarte beglichen wurde. ( Quelle: Welt 1997)
  8. Und auch eine finanzielle Beschränkung, wie dies bei einer privaten Unfallversicherung der Fall sei, gebe es nicht, so Longerich. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.12.2001)
  9. Auch wenn sie unrichtig gehandelt haben, ohne daß sie ein Verschulden trifft, müßte der Versicherungsschutz der gesetzl. Unfallversicherung eingreifen, da dieser Schutz auch hier nicht ein schuldhaftes Handeln des Schadenverursachers voraussetzt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. Nach einer Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg werden seit 1953 außerdem die Aufgaben als "Ausführungsbehörde" für Unfallversicherung in den genannten Regierungsbezirken wahrgenommen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)