Doch Kostendruck und Unfehlbarkeitsanspruch hatten schon oft sicherheitstechnische Bedenken weggefegt.
( Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 13.07.2005)
Seine Rechthaberei deutet freilich schon auf den Unfehlbarkeitsanspruch des späteren "Trommlers" und "Retters" hin, mit dem er ein Jahrzehnt danach die Massen betört.
( Quelle: Die Zeit 1996)