Unmündigen

  1. Als einsamer Mönch verläßt er das Haus in eben dem Augenblick, als die Unmündigen zur Einsicht gelangen. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)
  2. "Verlassen eines Unmündigen" heißt der Tatbestand oder "Versuchte Kindstötung". ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)