Hohe Unterhaltsforderungen gemäß Düsseldorfer Tabelle ab 5 100 Mark Einkommen, in den neuen Ländern ab 4 300 DM müssen auch künftig eingeklagt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Zur Sozialleistungspfändung bei der Vollstreckung von Unterhaltsforderungen äußert sich Kohte (180).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)