Unterhaltsforderungen

  1. Hohe Unterhaltsforderungen gemäß Düsseldorfer Tabelle ab 5 100 Mark Einkommen, in den neuen Ländern ab 4 300 DM müssen auch künftig eingeklagt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Zur Sozialleistungspfändung bei der Vollstreckung von Unterhaltsforderungen äußert sich Kohte (180). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)