Um den Generationenwechsel im Mittelstand zu erleichtern, soll darüber hinaus die Erbschaftsteuer zum 1. Januar 2006 gestundet und im Falle der Unternehmensfortführung über zehn Jahre hinweg ganz gestrichen werden.
( Quelle: Die Welt vom 02.09.2005)
Bereits zum 1. Januar 2006 soll die Erbschaftsteuer für Mittelständler im Fall der Unternehmensfortführung gestundet werden.
( Quelle: Spiegel Online vom 02.09.2005)