Unterwerfungserklärung

  1. In einer speziellen Unterwerfungserklärung haben sich bisher aber nur ein Drittel der UN-Mitglieder verpflichtet, die obligatorische Gerichtsbarkeit der Haager Richter anzuerkennen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
  2. Einen derartigen Erklärungsinhalt hat der sich Unterwerfende nicht intendiert, und so konnte ein objektiver Empfänger die Unterwerfungserklärung nicht verstehen (§§ 133, 157 BGB). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)