Unverletzlichkeit

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  1. Die Fantasien von Züchtungsphilosophen findet er ebenso abstoßend wie den Pragmatismus von Naturwissenschaftlern, die wie James Watson schon den "Begriff der Unverletzlichkeit" der Person für "gefährlich" halten. ( Quelle: Die Zeit (22/2002))
  2. Schließlich garantiere das Grundgesetz zwar die Unverletzlichkeit der Wohnung - aber ausdrücklich nicht "bei Gefahr im Verzuge". ( Quelle: Tagesspiegel vom 09.12.2005)
  3. 'Es schadet nichts, an bestehende Prinzipien noch einmal zu erinnern', sagte er mit Blick auf die in dem Dokument bestätigte Unverletzlichkeit der Grenzen der GUS- Mitglieder. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Gleichzeitig haytte er jedoch auch die Unverletzlichkeit der Grenzen, die Verbindung des Einigungsprozesses mit dem gesamteuropäischen Prozeß und die Unnanehmbarkeit der Nato-Mitgliedschaft Deutschlands hervorgehoben. ( Quelle: TAZ 1990)
  5. Für den Lauschangriff muß die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  6. Der Schweizer Nationalrat hat soeben, worauf der Deutsche Anwaltverein hinweist, die Einführung des Großen Lauschangriffs abgelehnt, weil er ohne Aussicht auf Effektivität das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zerstöre. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  7. Weil das Abhören in die Unverletzlichkeit der Wohnung eingreift, war vor sechs Jahren unter großem Protest eigens das Grundgesetz geändert worden. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 04.03.2004)
  8. Stellvertretend seien hier die Grundrechte auf Freizügigkeit (Artikel 11) und Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) genannt. ( Quelle: Tagesschau vom 18.02.2005)
  9. Mit 452 Abgeordneten stimmen mehr als zwei Drittel für eine Einschränkung des Artikels 13, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. 184 Parlamentarier lehnen den Eingriff ab, 5 enthalten sich der Stimme. ( Quelle: Abendblatt vom 05.03.2004)
  10. Der Entwurf zur Änderung des Grundgesetzartikels 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) legt fest, daß ein Abhören von Wohnungen, in denen sich mutmaßliche Schwerkriminelle aufhalten, nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist. ( Quelle: )
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