Urinuntersuchung

  1. Die üblichen Meßgeräte sprechen hier nicht an, so daß die Beamten im Verdachtsfall eine Blut- oder Urinuntersuchung anordnen müssen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Die Blut- und Urinuntersuchung zeige im Wesentlichen unauffällige Werte. ( Quelle: Die Welt 2001)