Urlaubsgewährung

  1. Im öffentlichen Dienst kann der Urlaub nach dem Bundesangestelltentarifvertrag allerdings abweichend von den in der Wirtschaft üblichen Tarifverträgen noch bis Ende April des folgenden Jahres genommen werden, wenn eine Urlaubsgewährung nicht möglich war. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)