V-Mannes

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  1. Dies ist eine fiktive Begegnung eines V-Mannes mit seinem Führungsoffizier beim Verfassungsschutz. ( Quelle: Die Zeit (07/2002))
  2. Laut Schily hat sich der Vertreter Bayerns am Wochenende (19./20. Januar) in den gemeinsamen Beratungen von Bundestag, Regierung und Bundesrat dafür eingesetzt, die Mitteilung über den Einsatz eines V-Mannes an das Verfassungsgericht nicht weiterzuleiten. ( Quelle: )
  3. Er habe lediglich bei der Einschleusung des jugoslavischen V-Mannes nach Algerien für Kontakte zum spanischen Inlandsnachrichtendienst gesorgt. ( Quelle: TAZ 1987)
  4. Die unter den Bundesländern nicht abgestimmte Festnahme des V-Mannes hatte zu Turbulenzen zwischen den Sicherheitsbehörden in Potsdam und Berlin geführt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.10.2002)
  5. Die Pläne wurden allerdings durch den Einsatz eines V-Mannes bekannt, woraufhin die Neonazis ihre Vorbereitungen stoppten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 08.07.2004)
  6. Beckstein räumte ein, dass sich auch der Vertreter Bayerns in den Beratungen am Wochenende dafür ausgesprochen habe, das Verfassungsgericht nicht vor Beginn der Verhandlungen über den Einsatz eines V-Mannes zu informieren. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.01.2002)
  7. Weitere Verdachtsmomente sind die Aussagen mehrerer Polizeizeugen sowie eines V-Mannes aus Holland, dessen Identität die Staatsanwaltschaft nach Rücksprache mit den niederländischen Kollegen strikt geheimhält. ( Quelle: TAZ 1997)
  8. Nach Hinweisen eines V-Mannes planen arabische Terroristen angeblich, während der Techno-Veranstaltung mit mehr als einer Million Teilnehmern eine Autobombe zu zünden. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 26.06.2002)
  9. Die Bande konnte nach Polizeiberichten mit Hilfe eines deutschen V-Mannes ausgehoben werden, der durch die Vermittlung eines geständigen Mafioso in die Gruppe eingeschleust worden war. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  10. Inzwischen interessiert sich offenbar auch die Generalbundesanwaltschaft für die dubiose Rolle des V-Mannes. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.08.2002)
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