VOF

  1. Darin hatten die LRH-Prüfer beanstandet, dass die GfW ab Ende 1998 wiederholt bei der Auftragsvergabe an Noventa gegen die Verdingungsverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) verstoßen und die Aufträge nicht europaweit ausgeschrieben hatte. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.10.2002)