Veränderungssperre

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  1. Die Veränderungssperre ist ein Instrument des Baurechts. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.12.2002)
  2. "Die Veränderungssperre bedeutet lediglich, daß Bauten, die in Moorburg bis 2035 genehmigt sind, entschädigt werden müssen", erklärte HPA-Sprecherin Christiane Kuhrt. ( Quelle: Die Welt vom 01.09.2005)
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