Veräußerungsabsichten

  1. "Was gut verkäuflich ist, wird angeboten", kommentierte ein Banker die Veräußerungsabsichten. ( Quelle: TAZ 1994)
  2. Wenn sich das Haus mit Veräußerungsabsichten trägt, muss es weiterhin den Freistaat um Erlaubnis bitten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.02.2004)