Veröffentlichungsgebot

  1. Nach der offiziellen Kommentierung der Verfassung fielen unter dieses Veröffentlichungsgebot prinzipiell auch die Beschlüsse des Ministerrates, "soweit" sie "allgemeine oder für einen größeren Personenkreis verbindliche Vorschriften enthalten" (10). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)