Alt-Bundespräsident Roman Herzog hielt eine eine Überarbeitung der Begründung der Verbotsanträge für ausreichend.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.02.2002)
Die Prozessbevollmächtigten der drei Antragsteller sehen keinen Anlass für neue Verbotsanträge.
( Quelle: )
Die Verbotsanträge gegen die Nationale Liste (NL) und die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) schmetterte das Bundesverfassungsgericht mit der Begründung ab, es handle sich um keine Parteien.
( Quelle: Die Welt Online vom 10.08.2002)
Dabei geht es zunächst um die Frage, ob die Verbotsanträge zulässig sind.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Die Verbotsanträge enthalten Aussagen zahlreicher weiterer V- Leute.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.02.2002)