Verbrüderungszwängen

  1. Falsche Antidiskriminierungspolitik hat tatsächlich eine "Diskriminierung" im rechtsstaatlichen Sinne zur Folge, indem es zu bevorzugten Einstellungen oder Vertragsabschlüssen und zu Verbrüderungszwängen mit bestimmten Gruppen kommt. ( Quelle: Die Welt vom 15.06.2005)