Verbundfenstern

  1. Auch die Sätze für nicht tapezierte Wohnungen bzw. Wohnungen mit Heizkörpern und solchen, die überwiegend mit Doppel- oder Verbundfenstern ausgestattet sind, haben sich geringfügig erhöht bzw. verringert. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)