Vereinbarung schließen

  1. Betriebe, in denen regelmäßig Weihnachtsgeld gezahlt wird, können diese Leistung nicht mit einem Aushang am Schwarzen Brett aufkündigen, sondern müssen mit jedem einzelnen Arbeitnehmer eine Vereinbarung schließen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)