Ein ausscheidendes Vereinsmitglied hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung seines Aufnahmebeitrags.
( Quelle: Westfalenpost vom 02.08.2005)
Im Internet berichtet ein Vereinsmitglied, dass Griffe von der Kletteranlage gestohlen worden seien.
( Quelle: )