Vereinsmitglied

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  1. Ein ausscheidendes Vereinsmitglied hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung seines Aufnahmebeitrags. ( Quelle: Westfalenpost vom 02.08.2005)
  2. Im Internet berichtet ein Vereinsmitglied, dass Griffe von der Kletteranlage gestohlen worden seien. ( Quelle: )
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