Verfügungssperre

  1. Das verbietet die Verfügungssperre, die auf allen anspruchsbelasteten Grundstücken liegt. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  2. Es bestehe nach wie vor eine "vorläufige Verfügungssperre", sagte die Berliner Justizsprecherin Uta Fölster. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Ferner sieht er ein "verschlanktes" Investitionsvorrangverfahren (vgl. § 12 VZOG, erlaubte Maßnahme) zur Sicherung einer Verfügungssperre und eine vorläufige Einweisungsmöglichkeit (§ 15 VZOG) vor. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)