Der Integrationszweck dürfe vom Staat durch Werbung für Verfassungswerte gefördert werden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dieser bemängelt, der Staat habe es versäumt, eine Klärung im Sinne der heute geltenden Verfassungswerte herbeizuführen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)