Vergütungs-Abzug

  1. Im Gegenteil müsse dieser 25prozentige Vergütungs-Abzug bei Werkverträgen zur Abwehr illegal agierender Baufirmen auf inländische Subunternehmer ausgedehnt werden, sagte ein Sprecher des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. ( Quelle: Welt 1999)