Vergütungsmerkmale

  1. Zutreffend ist auch die Aussage, daß die im Haushaltsplan ausgebrachte Stelle und die Zahl und Eingruppierung der dem Kl. unterstellten Angestellten rechtl. irrelevant sind, da die Vergütungsmerkmale hierauf nicht abstellen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)