VergGr

  1. Der Kl. hebt sich auch durch besonders schwierige Tätigkeiten und die Bedeutung seines Aufgabengebietes aus der VergGr. IVa Fallgruppe 11 BAT heraus, weil er das Tätigkeitsbeispiel der in Bezug genommenen Protokollnotiz Nr. 32f erfüllt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Der Kl. bezieht Vergütung nach der VergGr. VIb BAT. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. LAG Nds. BAT §§ 22, 23 Pflegedienst; Anlagen 1a und 1b; Vergütungsordnung im Pflegedienst (VkA) VergGr. II - IV Eine Heilerziehungshelferin kann nicht in die Vergütungsgruppen für Krankenpflegehelferinnen eingruppiert werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Daher bestehe keine Regelungslücke. Außerdem sei die Regelung, wonach VergGr. VIb den Schichtführern der Feuerwehr auf Flugplätzen vorbehalten sei, auch sachgerecht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Im Wege des Zeitaufstieges erhielt er vom 1. 7. 1972 an Gehalt nach der VergGr. V c Fallgruppe 2 Teil II/L/I der Anlage 1a zum BAT. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Ein Vergleich zu den übrigen Fallgruppe der VergGr. IVa läßt im Wege des Rückschlusses den vorausgesetzten Schwierigkeitsgrad in VergGr. IVa Fallgruppe 1 ermitteln. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Ein Vergleich zu den übrigen Fallgruppe der VergGr. IVa läßt im Wege des Rückschlusses den vorausgesetzten Schwierigkeitsgrad in VergGr. IVa Fallgruppe 1 ermitteln. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Dabei ist zu berücksichtigen, daß schon die Tätigkeitsmerkmale der VergGr. IIa BAT nur die Auswertung politisch bedeutsamen Nachrichtenmaterials erfassen sollen, wie mit Recht die Bekl. bemerkt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Angestellter in der VergGr. IIa BAT am kunstgeschichtl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)