Vergleichende Werbung ist künftig auch in Deutschland erlaubt.
( Quelle: )
Der Europäische Gerichtshof erklärte: Vergleichende Werbung liege immer dann vor, wenn eine Äußerung - auch nur mittelbar - auf einen Mitbewerber oder die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen Bezug nehme.
( Quelle: Handelsblatt vom 12.08.2005)