Vergleichende Werbung

  1. Vergleichende Werbung ist künftig auch in Deutschland erlaubt. ( Quelle: )
  2. Der Europäische Gerichtshof erklärte: Vergleichende Werbung liege immer dann vor, wenn eine Äußerung - auch nur mittelbar - auf einen Mitbewerber oder die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen Bezug nehme. ( Quelle: Handelsblatt vom 12.08.2005)