Wird, wie hier, nicht der Nennwert, sondern der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten zur Grundlage der Vergleichsberechnung gemacht, sind aber bestehende Verwertungsrisiken bereits berücksichtigt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Also muß der Weg von zu Hause zum Bahnhof mit in eine Vergleichsberechnung einbezogen werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)