Es stehen im Osten kaum Vergleichsgrundstücke zur Verfügung, für die wie vom Gesetz gefordert neue Verträge nach dem 2.10.90 abgeschlossen wurden."
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Eigentümer müssen Pacht-Erhöhungen in Textform begründen durch Auskünfte der Gutachterausschüsse, Sachverständigen-Gutachten sowie drei Vergleichsgrundstücke mit höheren Pachten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 08.03.2002)