Vergleichsmietensystem

  1. Die Angst ist groß, daß mit dem Vergleichsmietensystem die Kosten erneut explodieren, man der Willkür der Vermieter schutzlos ausgesetzt ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Einigen sich die Parteien auf eine solche Staffelmietvereinbarung, darf der Vermieter nicht zusätzlich die Miete nach dem Vergleichsmietensystem, mithin gemäß § 2 MGH, oder auf Grund durchgeführter Modernisierung oder gestiegener Kapitalkosten erhöhen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Voraussetzung für den Übergang in das Vergleichsmietensystem sei eine Neubewertung der gegenwärtigen Bestandsmieten nach dem Wohnwert. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Im Hohenschönhausener Bildungszentrum diskutierte Bausenator Wolfgang Nagel am Montag abend mit Bürgern über das Vergleichsmietensystem, das im Juli auch im Ostteil eingeführt werden soll. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  5. Damit werde die Annäherung der preisgebundenen Ost-Mieten an das Vergleichsmietensystem weiterhin sozial abgefedert. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Eine völlig unverantwortliche und unbegründete Angstkampagne hat Joachim Günther, Staatssekretär im Bundesbauministerium (BMBau), dem Mieterbund im Zusammenhang mit einem Übergang ins Vergleichsmietensystem in den neuen Ländern vorgeworfen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  7. Das Gesetz soll 1997 und 1998 den Übergang zum Vergleichsmietensystem in den neuen Ländern sozial abfedern. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)