Vergleichsordnung

  1. Im Gegensatz zur alten Konkurs- und Vergleichsordnung setzt das neue Insolvenzrecht auf frühzeitiges Handeln: Bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann das betroffene Unternehmen danach Insolvenz beantragen und nicht erst, wenn gar nichts mehr geht. ( Quelle: Tagesschau vom 18.02.2005)