Im Gegensatz zur alten Konkurs- und Vergleichsordnung setzt das neue Insolvenzrecht auf frühzeitiges Handeln: Bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann das betroffene Unternehmen danach Insolvenz beantragen und nicht erst, wenn gar nichts mehr geht.
( Quelle: Tagesschau vom 18.02.2005)