Vergleichsvereinbarung

  1. Dieser Betrag - wohl nicht zufällig exakt in Höhe der erhofften Zulage - ist in einer Vergleichsvereinbarung von Ende 1997 fixiert. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Über den Inhalt der Vergleichsvereinbarung ist von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart worden. ( Quelle: Handelsblatt vom 26.10.2005)