Verhältnismäßigkeitsprinzip

  1. "Verstößt die Erlangung des Beweismittels gegen das Persönlichkeitsrecht des Beweisgegners, so ist, wenn kein Rechtfertigungsgrund gegeben ist, durch Güterabwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zu entscheiden, ob ein Beweisverbot besteht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Die Einbeziehung von Schwarzfahrern und Ladendieben in DNA-Tests und noch dazu ohne richterliche Anordnung widerspreche dem Verhältnismäßigkeitsprinzip des Grundgesetzes, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. ( Quelle: Tagesspiegel vom 20.01.2005)