Verjährungsfrage

  1. Zudem müsse die Verjährungsfrage geprüft werden. ( Quelle: Die Welt vom 01.12.2005)
  2. Nicht zuzustimmen ist aber der Behandlung der Verjährungsfrage. Der Rechtsfolgenverweis in § 852 III BGB auf das Bereicherungsrecht ist umfassend und betrifft auch die dort geltende Verjährung (11). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)