Verkehrsgerichtstages

  1. Heifer befürwortete die Anregung des Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Dr. Dr. Spiegel, vom Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit abzugehen und den abstrakten Gefahrengrenzwert von 0,8 Promille als Vergehenstatbestand auszustatten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Überraschend deutlich ging der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Peter Macke, mit der Bundesregierung ins Gericht. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Alte Menschen sollen sich nach Ansicht des Verkehrsgerichtstages aber selbst kritisch prüfen, ob sie noch am Straßenverkehr teilnehmen können. ( Quelle: )