Verkehrsstraftat

  1. Und immer noch, so registrierte das Wiesbadener Amt, "wurde mehr als jede zweite (58 Prozent) Verkehrsstraftat, die zu einem Schuldspruch führte, in Trunkenheit begangen". ( Quelle: Welt 1996)
  2. Bisher konnten ausländische Führerscheine nur nach einer Verkehrsstraftat - zum Beispiel Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht - eingezogen werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)