Verkehrsunternehmens

  1. "Betteln oder ohne Zustimmung des Verkehrsunternehmens zu sammeln" ist nach den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen von Bahn und RMV "in Fahrzeugen und an Haltestellen" verboten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.04.2005)
  2. Sein Amt an der Spitze des größten kommunalen Verkehrsunternehmens in Deutschland hatte der Manager im Oktober 2002 angetreten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.04.2005)
  3. Das Angebot gelte jedoch nur für solche Interessenten, die auch alle Aufgaben des Verkehrsunternehmens schultern wollen. ( Quelle: Die Welt Online vom 11.11.2004)
  4. In Pinneberg bei Hamburg organisieren die Busfahrer des örtlichen Verkehrsunternehmens seit einigen Jahren ihre Dienstpläne selbst. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)