Verlagserzeugnisse

  1. Ausgenommen sind dabei allerdings Tabakwaren, Verlagserzeugnisse und einige Vertragspartner, die ihr Geschäft selbständig betreiben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Der Verlag könne sich auch nicht auf die Preisbindung für Verlagserzeugnisse nach Paragraph 16 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen berufen, so das Kartellamt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)