Verlustausgleiches

  1. Streitig ist, ob bei Anrechnung des Einkommens auf das Erziehungsgeld ab dem 7. Lebensmonat des Kindes das Verbot des Verlustausgleiches zwischen verschiedenen Einkommensarten und zwischen Ehegatten verfassungsgemäß ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)