Verlustbeteiligung

  1. Deutlich zum Ausdruck gebracht hat der Zeuge F allerdings, man habe im Ergebnis eine Finanzierung mit partiarischem Charakter, keine Verlustbeteiligung gewollt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Entscheidungen trifft ein Plenum von Nutzern und Mitarbeitern, gewirtschaftet wird unabhängig vom AStA - bis auf eine maximale Verlustbeteiligung von 6135 Euro im Jahr, die im Haushalt der Studierendenvertretung vorgesehen ist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.04.2004)