Vermögensanrechnung

  1. Noch heute sind Pflegebedürftige, soweit sie die erforderlichen Pflegeleistungen nicht privat finanzieren können, in der Regel auf die Sozialhilfe angewiesen (18), was wegen der Einkommens- und Vermögensanrechnung nicht selten zu Härten führt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)