Vermögensbeschlagnahme

  1. Die Versteigerungserlöse blieben nach Angaben Pohls nicht dauerhaft auf den Konten der Gestapo, sondern wurden nach der im Reichsanzeiger veröffentlichten Vermögensbeschlagnahme an die zuständigen Oberfinanzdirektionen überwiesen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)