Vermögensfreibetrag

  1. Den Arbeitslosengeld-II-Empfängern steht ein Vermögensfreibetrag von 200 Euro pro vollendetem Lebensjahr zu. ( Quelle: Tagesspiegel vom 22.07.2004)
  2. Dieser Vermögensfreibetrag lag vor 2001 bei etwa 3000 Euro und stieg danach auf 5200 Euro. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 05.07.2005)
  3. Da der Restwert des Audi A 3 in Höhe von 14.500 Euro um 7500 Euro höher liege als der Preis für diese Fahrzeuge und der Kläger zudem über Sparvermögen verfüge, sei sein Vermögensfreibetrag in Höhe von 9150 Euro überschritten. ( Quelle: Yahoo News vom 23.11.2005)